Asperger Syndrom
Prüfung der Leistungspflicht
Arbeitgeber-Bescheinigung in der PKV
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Zweck der Arbeitgeber-Bescheinigung in der PKV
Für Angestellte, die in der PKV sind, wird vom Versicherer bei Policierung des Vertrags eine
Arbeitgeber-Bescheinigung erstellt, die der Kunde erhält, um Sie dem Arbeitgeber weiter-
zuleiten.
Diese wird auch bei Änderungen aller Art neu erstellt - Verbesserung oder Reduzierung
des Vertrags, eine Person (z.B. Kind) kommt dazu, Beitragserhöhung etc.- Damit kann der
Arbeitnehmer belegen, was der Beitrag zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung ist.
Auch wird vom Versicherer das Vorliegen bestimmter Notwendigkeiten bestätigt, von denen die
Gewährung des Arbeitgeberzuschusses abhängt (was bei jedem deutschen Versicherer erfüllt
ist).
Der Arbeitgeber zahlt dann den halben Beitrag zusammen mit dem Gehalt an dem Arbeit-
nehmer aus, begrenzt auf die vom Gesetzgeber bestimmte Größe. Derzeit (2009) ist das mit
der Pflegepflicht-Versicherung zusammen maximal ca. 270,- Euro.
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